Überraschende Statistik: In Oberösterreich haben verschiedene Gemeinden unterschiedliche Regelungen zum Rasenmähen. Während einige Gemeinden formale Verordnungen haben, geben andere nur Empfehlungen oder gar keine Richtlinien vor. Als Gartenexperte des Redaktionsteams von Garten.at möchte ich Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen zur Rasenpflege in Österreich geben.
Die Ruhezeiten für Rasenmäher variieren je nach Gemeinde und Bundesland. In den meisten Gemeinden gelten jedoch allgemeine Ruhezeiten von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen. Der Betrieb von lauten Gartengeräten wie Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren ist oft an Werktagen von 20 bis 8 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztägig verboten.
Verstöße gegen die Ruhezeiten können mit Verwaltungsstrafen bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Es ist daher wichtig, sich über die genauen Zeiten bei der zuständigen Gemeinde zu informieren. In diesem Artikel werden wir die unterschiedlichen Regelungen zum Rasenmähen in Österreich genauer betrachten und Ihnen wertvolle Tipps geben, wie Sie Ihr Grün pflegen können, ohne gegen gesetzliche Bestimmungen zu verstoßen.
Rasenmähen in Österreich: Regelungen und Vorschriften
In Österreich gibt es verschiedene Vorschriften und rechtliche Regelungen, die beim Rasenmähen und anderen lärmintensiven Gartenarbeiten beachtet werden müssen. Ziel dieser Bestimmungen ist es, übermäßigen Lärm durch Rasenmäher und andere Geräte zu vermeiden und somit die Ruhe der Anwohner zu schützen.
Die genauen Regelungen können von Gemeinde zu Gemeinde variieren, da die örtlichen Behörden im Rahmen der Sicherheitspolizei eigene Verordnungen erlassen können. In Gemeinden ohne spezifische Verordnung gelten oft die allgemeinen Landesgesetze zum Lärmschutz. Grundsätzlich ist das Rasenmähen werktags von 7 bis 20 Uhr erlaubt, während an Sonn- und Feiertagen ein generelles Verbot gilt.
Verstöße gegen die Lärmschutzvorschriften können empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen. Je nach Schwere des Verstoßes und den lokalen Bestimmungen drohen Verwaltungsstrafen oder Bußgelder, die bis zu 50.000 Euro betragen können. In einigen Gemeinden, wie Hartkirchen, Eferding und Neumarkt, kann das unerlaubte Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen mit Strafen von bis zu 360 Euro geahndet werden.
Um sicherzugehen, welche spezifischen Regelungen für das Rasenmähen und andere Gartenarbeiten in der eigenen Gemeinde gelten, empfiehlt es sich, bei den zuständigen Behörden oder dem Gemeindeamt nachzufragen. So lassen sich unnötige Lärmbelästigungen und potenzielle rechtliche Konsequenzen vermeiden.
Unterschiede zwischen Gemeinden und Bundesländern
In Österreich gibt es beim Rasenmähen regionale Unterschiede zwischen den Gemeinden und Bundesländern. Die Gemeindevorschriften zum Rasenmähen können von Ort zu Ort variieren, ebenso wie die Landesgesetze zum Lärmschutz. Diese Unterschiede führen dazu, dass die erlaubten Zeiten für Gartenarbeit nicht überall gleich sind.
Ortspolizeiliche Verordnungen der Gemeinden
Viele österreichische Gemeinden haben ortspolizeiliche Verordnungen erlassen, die die Rasenmähzeiten und Ruhezeiten regeln. Diese Verordnungen können sich von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden. Häufig gelten folgende Regelungen:
- Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr
- Abendruhe in Wohngebieten ab 20:00 Uhr
- Nachtruhe zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr
- Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen ganztägig untersagt
- Werktags erlaubte Nutzung von lärmintensiven Geräten von 7:00 bis 20:00 Uhr
Landesgesetze und Bestimmungen
Auch wenn keine Gemeindevorschriften zum Rasenmähen bestehen, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden. Landesgesetze wie das Landessicherheitsgesetz oder das Landes-Polizeistrafgesetz enthalten oft Bestimmungen zum Lärmschutz. Diese verbieten beispielsweise das Verursachen von störendem Lärm und legen Ruhezeiten fest.
Bundesland | Landesgesetz |
---|---|
Burgenland | Burgenländisches Landes-Polizeistrafgesetz |
Kärnten | Kärntner Allgemeines Landessicherheitsgesetz |
Niederösterreich | NÖ Polizeistrafgesetz |
Oberösterreich | Oö. Polizeistrafgesetz |
Salzburg | Salzburger Polizeistrafgesetz |
Steiermark | Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz |
Tirol | Landes-Polizeigesetz |
Vorarlberg | Gesetz über die Abwehr von Lärmerregungen |
Wien | Wiener Landes-Sicherheitsgesetz |
Beachten Sie daher stets sowohl die Gemeindevorschriften zum Rasenmähen als auch die Landesgesetze zum Lärmschutz, um Konflikte mit Nachbarn und Bußgelder zu vermeiden. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde über die geltenden Bestimmungen, um die regionalen Unterschiede bei der Gartenarbeit zu berücksichtigen.
Ruhezeiten und Lärmschutz beim Rasenmähen
Beim Rasenmähen und der Gartenarbeit ist es wichtig, die allgemeinen Ruhezeiten und spezifischen Vorschriften für Gartengeräte in Österreich zu beachten. So kann man Konflikte mit Nachbarn vermeiden und Bußgelder von bis zu 5.000 Euro umgehen.
- Nachtruhe von 22 bis 6 oder 7 Uhr (je nach Bundesland)
- Ganztägige Ruhe an Sonn- und Feiertagen (0 bis 24 Uhr)
- Verlängerte Ruhezeit an Samstagen von 22 Uhr bis Sonntag 24 Uhr
- Mittagsruhe zwischen 12 und 14 Uhr, besonders in Mehrfamilienhäusern
Allgemeine Ruhezeiten in Österreich
Während der Ruhezeiten ist der Betrieb von lauten Gartengeräten wie Rasenmähern, Laubbläsern oder Heckenschneidern untersagt. In Wohngebieten darf der Lärmpegel tagsüber 55 Dezibel(A) und nachts 40 Dezibel(A) nicht überschreiten. Für reine Wohngebiete gelten noch strengere Grenzwerte von 50 Dezibel(A) tags und 35 Dezibel(A) nachts.
Spezifische Ruhezeiten für Rasenmäher und Gartengeräte
Zusätzlich zu den allgemeinen Ruhezeiten gibt es für Rasenmäher und andere Gartengeräte oft gesonderte Betriebszeiten:
Gerät | Erlaubte Betriebszeiten (werktags) |
---|---|
Elektrorasenmäher | 7 bis 20 Uhr |
Benzinrasenmäher (>88 dB) | 9 bis 13 Uhr und 15 bis 19 Uhr |
Laubbläser/-sauger | 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr |
Grastrimmer, Heckenschneider | 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr |
Geräte mit EU-Umweltzeichen | 7 bis 20 Uhr (auch in Mittagsruhe) |
An Sonn- und Feiertagen ist die Verwendung dieser Gartengeräte ganztägig verboten. Die Einhaltung der Ruhezeiten und Lärmschutzbestimmungen trägt wesentlich zu gutnachbarschaftlichen Beziehungen und einer ruhigen Wohnumgebung bei.
Wann darf man Rasen mähen?
Für viele Gartenbesitzer stellt sich die Frage, wann sie ihren Rasen mähen dürfen, ohne gegen gesetzliche Vorschriften zu verstoßen. Die erlaubten Zeiten für das Rasenmähen unterscheiden sich je nach Wochentag und Gerätetyp.
An Werktagen ist das Rasenmähen grundsätzlich zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr gestattet. Allerdings gelten für Rasenmäher mit Verbrennungsmotor, die einen Geräuschpegel von über 88 Dezibel aufweisen, eingeschränkte Betriebszeiten. Diese dürfen nur zwischen 09:00 und 13:00 Uhr sowie 15:00 und 19:00 Uhr eingesetzt werden. Geräuscharme Handrasenmäher und Elektroantriebsgeräte hingegen können während der gesamten Werktagszeiten verwendet werden.
Erlaubte Zeiten für das Rasenmähen an Werktagen
Gerätetyp | Erlaubte Betriebszeiten |
---|---|
Handrasenmäher und Elektroantriebsgeräte | 07:00 – 20:00 Uhr |
Rasenmäher mit Verbrennungsmotor (> 88 dB) | 09:00 – 13:00 Uhr und 15:00 – 19:00 Uhr |
Es ist ratsam, auch während der erlaubten Zeiten Rücksicht auf die Mittagsruhe zu nehmen und den Rasenmäherbetrieb nicht übermäßig lange auszudehnen. Samstage gelten ebenfalls als Werktage, sodass die Gartenpflege im Rahmen der zulässigen Zeiten möglich ist.
Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen
An Sonn- und Feiertagen ist das Rasenmähen ganztägig verboten. Diese Regelung gilt bundesweit und soll die Ruhe an diesen Tagen gewährleisten. Verstöße gegen die Lärmschutzverordnung können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € geahndet werden.
Gemeinden und Kommunen haben die Möglichkeit, abweichende Zeiten und Mittagsruhezeiten festzulegen. Daher ist es ratsam, sich über die spezifischen Vorschriften in der eigenen Gemeinde zu informieren. Ruhezeiten gelten nicht nur in Wohngebieten, sondern auch in Kleinsiedlungsgebieten, Kurparks und Erholungsgebieten.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Vorschriften
Wer gegen die Vorschriften zum Rasenmähen verstößt, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Nachbarn, die sich durch den Lärm gestört fühlen, können eine Anzeige wegen Lärmbelästigung erstatten. Dies gilt insbesondere, wenn an Sonn- und Feiertagen gemäht wird, da hier besonders strenge Regelungen gelten.
Die Höhe der Verwaltungsstrafen für Verstöße gegen die Ruhezeiten ist in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt. So können beispielsweise in Niederösterreich nach dem Polizeistrafgesetz Strafen bis zu 1.000 Euro verhängt werden. In anderen Bundesländern, wie etwa Brandenburg, können die Bußgelder für das Rasenmähen am Sonntag oder an Feiertagen sogar bis zu 65.000 Euro betragen.
Verwaltungsstrafen und Bußgelder
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über mögliche Verwaltungsstrafen und Bußgelder bei Verstößen gegen die Vorschriften zum Rasenmähen:
Verstoß | Mögliche Strafe |
---|---|
Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen | bis zu 50.000 Euro Bußgeld |
Verstoß gegen die nächtliche Ruhezeit | bis zu 5.000 Euro Bußgeld |
Verstoß gegen die Mittagsruhe im Miethaus | Abmahnung oder Kündigung des Mietvertrags |
Wiederholte Lärmbelästigung | höheres Bußgeld als bei erster Verwarnung |
Um Konflikte mit Nachbarn und hohe Strafen zu vermeiden, sollte man sich unbedingt an die örtlichen Vorschriften halten. Das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen und sie über geplante Mähzeiten zu informieren, kann ebenfalls dazu beitragen, ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis zu wahren und Anzeigen wegen Lärmbelästigung durch Rasenmähen zu verhindern.
Besonderheiten für Elektro- und Akku-Rasenmäher
Bei der Wahl eines Rasenmähers spielen nicht nur persönliche Vorlieben, sondern auch gesetzliche Vorschriften eine wichtige Rolle. Besonders Elektro-Rasenmäher und Akku-Rasenmäher unterliegen speziellen Regelungen, die es zu beachten gilt.
Elektro-Rasenmäher erfreuen sich in österreichischen Gärten großer Beliebtheit. Allerdings gelten für sie teils andere Bestimmungen als für Geräte mit Verbrennungsmotor. Manche Verordnungen beziehen sich explizit auf Rasenmäher mit Elektromotoren, „soweit sie tatsächlich Lärm verursachen“. Daher ist es wichtig, sich über die Elektro-Rasenmäher Vorschriften in der eigenen Gemeinde zu informieren.
Akku-Rasenmäher punkten mit ihrer Flexibilität und Laufruhe. Leise Modelle sind mancherorts von zeitlichen Beschränkungen ausgenommen, sofern sie keinen störenden Lärm verursachen. Dennoch sollten auch bei der Nutzung von Akku-Rasenmähern die Ruhezeiten berücksichtigt werden. Rücksichtnahme auf Nachbarn und die Einhaltung kommunaler Vorgaben sind unverzichtbar.
Die Laufzeit von Akku-Rasenmähern variiert je nach Hersteller und Modell. Für große Gärten kann die Akkuleistung unter Umständen nicht ausreichen, während sie für kleinere Flächen meist genügt. Eine sorgfältige Abwägung der eigenen Anforderungen ist daher ratsam.
Unabhängig von der Art des Rasenmähers gilt: Die Einhaltung von Ruhezeiten und eine rücksichtsvolle Handhabung sind das A und O für ein harmonisches Miteinander. Mit den richtigen leisen Rasenmähern und der Beachtung geltender Regeln steht einem gepflegten Grün nichts im Wege.
Rasenmähen in verschiedenen Bundesländern
In Österreich gelten für das Rasenmähen unterschiedliche Vorschriften und Ruhezeiten, die je nach Bundesland und Gemeinde variieren können. Während in einigen Regionen konkrete gesetzliche Regelungen bestehen, gibt es in anderen Gebieten lediglich Empfehlungen für die Anwohner.
In den meisten Bundesländern ist das Rasenmähen an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr erlaubt, wobei der Samstag ebenfalls als Werktag zählt. An Sonn- und Feiertagen ist das Mähen des Rasens generell untersagt. Für besonders laute Gartengeräte wie elektrische Heckenscheren, Laubsauger, Laubbläser, Motorsägen, Motorhäcksler, Motorhacken mit Verbrennungsmotor, Rasentrimmer, Rasenkantenschneider und Vertikutierer gelten oft eingeschränkte Zeiten: werktags von 9 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr.
Kärnten
In Kärnten gibt es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedliche Vorschriften zum Rasenmähen. Beispielsweise ist in Villach die Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern und anderen lauten Geräten an Werktagen (Montag bis Samstag) von 12:00 bis 15:00 Uhr und von 19:00 bis 8:00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen verboten. In Weißstein hingegen ist der Einsatz von Benzinrasenmähern an Werktagen von 12:00 bis 14:00 Uhr und von 21:00 bis 7:00 Uhr untersagt, an Sonn- und Feiertagen gilt ein ganztägiges Verbot.
Oberösterreich
Auch in Oberösterreich können die Vorschriften zum Rasenmähen von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Vielerorts soll an Werktagen in der Mittagszeit von 12 bis 14 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht gemäht werden. Manche Verordnungen untersagen den Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungs- oder Elektromotor sowie anderer Gartengeräte samstags ab 17 Uhr.
Wien
In Wien gelten ebenfalls spezifische Ruhezeiten für das Rasenmähen. Grundsätzlich ist das Mähen des Rasens an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr gestattet. Für besonders laute Gartengeräte gelten jedoch eingeschränkte Zeiten: werktags von 9 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr, sonntags ist das Bedienen dieser Maschinen verboten.
Es ist wichtig zu beachten, dass es in Österreich keine gesetzlich festgelegte Nachtruhe gibt. Störungen können daher auch in den Nachtstunden zwischen 22:00 und 6:00 Uhr im Einzelfall beurteilt werden. Bei Nichteinhaltung der erlaubten Zeiten für das Rasenmähen kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Rücksichtnahme auf Nachbarn und Umwelt
Beim Rasenmähen ist es wichtig, auf die Bedürfnisse der Nachbarn und die Umwelt Rücksicht zu nehmen. Durch eine offene Kommunikation und gegenseitige Absprachen lassen sich potenzielle Konflikte vermeiden und ein harmonisches Miteinander fördern. So können beispielsweise gemeinsam akzeptable Zeiten für das Rasenmähen vereinbart werden, die den Tagesablauf aller Parteien berücksichtigen.
Kommunikation und Absprachen mit Nachbarn
Eine gute Nachbarschaft basiert auf gegenseitigem Respekt und Verständnis. Durch ein freundliches Gespräch mit den Nachbarn können individuelle Bedürfnisse und Präferenzen in Bezug auf das Rasenmähen geklärt werden. Hierbei gilt es, Kompromisse zu finden und sich auf Zeiten zu einigen, die für alle Beteiligten akzeptabel sind. Eine proaktive Kommunikation trägt dazu bei, Beschwerden und Unstimmigkeiten von vornherein zu vermeiden.
In vielen Gemeinden gibt es spezifische Verordnungen zum Rasenmähen, die es zu beachten gilt. Einige Beispiele aus der Region Enns verdeutlichen die Unterschiede:
Gemeinde | Verbotszeiten für Rasenmähen |
---|---|
St. Florian | Samstags ab 16 Uhr, Sonn- und Feiertage ganztags |
Niederneukirchen | Wochentags 22-6 Uhr, Samstags ab 16 Uhr, Sonn- und Feiertage ganztags |
Ernsthofen | Täglich 20-6 Uhr, Samstags ab 15 Uhr, Sonn- und Feiertage ganztags |
St. Valentin | Täglich 22-6 Uhr, Samstags ab 15 Uhr, Sonn- und Feiertage ganztags |
Asten | Mo-Fr 20-7 Uhr, Samstags 16-8 Uhr, Sonn- und Feiertage ganztags |
Umweltfreundliche Alternativen zum Rasenmähen
Wer häufiges Mähen vermeiden möchte, kann auf verschiedene Alternativen zurückgreifen. Ein Mulchmäher zerkleinert das Schnittgut fein und lässt es als natürlichen Dünger auf dem Rasen liegen. Dadurch wird der Boden mit Nährstoffen versorgt und die Rasenpflege erleichtert. Eine weitere Option ist die Umwandlung von Rasenflächen in blütenreiche Wiesen, die nicht nur optisch ansprechend sind, sondern auch einen wertvollen Lebensraum für Insekten bieten.
Darüber hinaus gibt es verschiedene geräuscharme und umweltfreundliche Alternativen zu benzinbetriebenen Rasenmähern. Handspindelmäher, Sensen oder Rasentrimmer verursachen deutlich weniger Lärm und Emissionen. Mit etwas Kreativität und gutem Willen lassen sich oft einvernehmliche Lösungen finden, die sowohl den Bedürfnissen der Nachbarn als auch der Umwelt gerecht werden.
Rechtliche Grundlagen und Hintergründe
Die rechtlichen Grundlagen zum Rasenmähen und anderen Gartenarbeiten in Österreich sind auf mehreren Ebenen verankert. Viele Gemeinden regeln die erlaubten Betriebszeiten für motorbetriebene Geräte durch ortspolizeiliche Verordnungen. So dürfen beispielsweise in München motorbetriebene Geräte zwischen 22:00 und 07:00 Uhr sowie zwischen 12:00 und 15:00 Uhr nicht verwendet werden.
Auf Landesebene enthalten Gesetze wie das Landes-Polizeistrafgesetz allgemeine Verbote störenden Lärms. In reinen Wohngebieten dürfen tagsüber maximal 50 dB(A) und nachts maximal 35 dB(A) überschritten werden. Zum Vergleich: Ein normales Gespräch liegt bei etwa 55 dB(A), während manche Mähroboter Lautstärken zwischen 55 und 70 dB(A) erreichen.
Tageszeitliche Beschränkungen | Lärmgrenzwerte |
---|---|
20:00 – 07:00 Uhr: Betriebsverbot für motorbetriebene Geräte an Werktagen | Tagsüber: max. 50 dB(A) in reinen Wohngebieten |
Sonn- und Feiertage: Ganztägiges Betriebsverbot für motorbetriebene Geräte | Nachts: max. 35 dB(A) in reinen Wohngebieten |
Mo – Fr, 09:00 – 13:00 & 15:00 – 17:00 Uhr: Nutzungszeiten für lärmintensive Geräte | Normales Gespräch: ca. 55 dB(A) |
Mögliche Mittagsruhe durch Gemeinden, z.B. 13:00 – 15:00 Uhr | Mähroboter: 55 – 70 dB(A) |
Auch im Privatrecht gibt es Bestimmungen zum Schutz vor Lärmbelästigung. Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) behandelt unzulässige Immissionen, die sowohl Lärm als auch Rauch umfassen. Die Beurteilung hängt vom ortsüblichen Maß ab, das je nach Umgebung variiert. Gelegentliches Grillen und Rasenmähen gelten meist als ortsüblich und können nicht generell untersagt werden.
Ziel der rechtlichen Grundlagen ist es, die Interessen von Gartenbesitzern und Nachbarn in Einklang zu bringen und übermäßige Lärmbelastung zu verhindern. Bei anhaltender Ruhestörung kann die Polizei gerufen werden und Lärmbelästigung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Laut einer Umfrage bewerten Leser die Thematik der Hintergründe zum Lärmschutz beim Rasenmähen mit durchschnittlich 4 von 5 Sternen.
Fazit
Wer in Österreich seinen Rasen mähen möchte, sollte sich vorab über die geltenden Regelungen informieren. An Sonn- und Feiertagen ist das Rasenmähen aufgrund des Lärmschutzes generell verboten. An Werktagen und Samstagen darf zwischen 7:00 und 20:00 Uhr gemäht werden, wobei die Mittagsruhezeiten je nach Gemeinde variieren können. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Ruhezeiten beim Rasenmähen in ganz Österreich ähnlich geregelt sind.
Für eine optimale Rasenpflege empfiehlt es sich, die Ein-Drittel-Regel zu beachten: Bei einer Rasenhöhe von 6 cm sollte maximal um 2 cm gekürzt werden. Die Wachstumsgeschwindigkeit des Grases variiert je nach Jahreszeit – im Frühjahr wächst es schneller als im Sommer, im Herbst verlangsamt sich das Wachstum, und im Winter kommt es fast zum Erliegen. Der erste Schnitt im Frühjahr sollte auf einer Höhe von 5-6 cm erfolgen, wenn die Temperaturen über 9 °C liegen.
Moderne Mähroboter wie das GARDENA smart SILENO life Set oder der Worx Landroid M700 bieten eine bequeme und leise Alternative zum herkömmlichen Rasenmähen. Mit einem Geräuschpegel von maximal 60 Dezibel sind sie kaum lauter als ein normales Tischgespräch. Dank intelligenter Funktionen lassen sie sich sogar mit Gartenbewässerungssystemen verknüpfen und sorgen mit automatisierten Mähplänen und Sensoren für optimale Schnittergebnisse. So steht einem gepflegten Rasen in Österreich nichts mehr im Wege – vorausgesetzt, man hält sich an die vorgeschriebenen Ruhezeiten.