EU verbotene Pflanzen Pampasgras

EU verbotene Pflanzen Pampasgras: Was Sie wissen müssen

Wussten Sie, dass seit Januar 2015 eine EU-Verordnung über invasive, gebietsfremde Arten in Kraft ist, die eine Liste von 88 Pflanzen und Tieren umfasst, die nicht mehr angebaut werden dürfen? Als Gartenexperte des Redaktionsteams von Garten.at möchte ich, Markus Bauer, Sie heute über die Hintergründe und Auswirkungen dieses Verbots informieren, insbesondere in Bezug auf das beliebte Pampasgras.

Die EU-Verordnung 1143/2014 untersagt die Einfuhr, Haltung, Zucht, den Transport, Erwerb, die Verwendung, den Tausch und die Freisetzung der gelisteten invasiven Pflanzen. Darunter befinden sich über 40 Arten von unionsweiter Bedeutung, von denen 19 bisher noch nicht als wildwachsende Arten in Deutschland gesichtet wurden. Weitere 22 Pflanzenarten gelten jedoch bereits als invasiv und wurden in freier Natur nachgewiesen.

Für Gartenbesitzer bedeutet dies, dass sie beim Kauf von Pflanzen, besonders im Internet, auf die Einhaltung des Verbots achten sollten. Zwar ist das Risiko gering, verbotene Arten in Baumärkten, bei Floristen oder in Gartenfachgeschäften zu finden, doch bei Entdeckung müssen diese auf eigene Kosten entfernt werden. Die Liste der verbotenen Pflanzen wird seit 2015 stetig erweitert, um die heimische Biodiversität zu schützen.

Ein prominentes Beispiel für eine betroffene Pflanze ist das Anden-Pampasgras (Cortaderia jubata), das aufgrund seiner invasiven Eigenschaften nicht mehr verkauft oder gepflanzt werden darf. Andere Sorten wie Cortaderia selloana sind jedoch weiterhin erlaubt und erfreuen sich großer Beliebtheit in Gärten. Bei der Pflege ist jedoch Vorsicht geboten, da die scharfkantigen Halme Verletzungen verursachen können.

EU-Verbot für invasive Pflanzen im Garten

Die Europäische Union hat in den letzten Jahren verstärkt Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung invasiver Pflanzenarten einzudämmen und die heimische Biodiversität zu schützen. Seit 2015 wurden schrittweise bestimmte Pflanzenarten verboten, die sich unkontrolliert ausbreiten und einheimische Pflanzen verdrängen können.

Die EU-Verordnung über invasive Arten umfasst derzeit insgesamt 88 Tier- und Pflanzenarten, von denen mehr als 40 Pflanzen auf der Unionsliste der verbotenen Arten stehen. Das Verbot beinhaltet Einfuhr, Kauf, Tausch und Anpflanzung dieser gelisteten Arten mit dem Ziel, eine weitere Ausbreitung zu verhindern und die biologische Vielfalt zu erhalten.

Gründe für das Verbot bestimmter Pflanzenarten

Invasive, gebietsfremde Pflanzenarten können sich oft unkontrolliert ausbreiten und dabei heimische Pflanzen verdrängen. Sie stellen somit eine Bedrohung für die lokale Flora und das ökologische Gleichgewicht dar. In Deutschland sind mindestens 168 Tier- und Pflanzenarten bekannt, die nachweislich negative Auswirkungen haben oder haben könnten.

Jahr Anzahl invasiver Arten auf der EU-Liste
2015 37
2017 49
2019 66
2022 88

Auswirkungen auf die Biodiversität

Die Ausbreitung invasiver Pflanzenarten kann gravierende Folgen für die einheimische Biodiversität haben. Sie konkurrieren mit heimischen Arten um Ressourcen wie Licht, Wasser und Nährstoffe und können so ganze Ökosysteme aus dem Gleichgewicht bringen. Der Schutz der biologischen Vielfalt ist daher ein zentrales Anliegen des Artenschutzes und der EU-Verordnung über invasive Arten.

Durch das Verbot bestimmter Pflanzenarten soll verhindert werden, dass sich diese weiter unkontrolliert ausbreiten und die heimische Flora gefährden. Gartenbesitzer und Händler sind daher aufgefordert, verantwortungsbewusst zu handeln und auf den Anbau und Verkauf verbotener Arten zu verzichten.

Pflanzen auf der Unionsliste der verbotenen Arten

Die Unionsliste der invasiven gebietsfremden Arten, die am 13. Juli 2016 veröffentlicht wurde, umfasst derzeit 38 Pflanzenarten. Diese Liste wurde in den Jahren 2017, 2019 und 2022 um weitere Arten erweitert und enthält nun insgesamt 88 invasive Arten, darunter sowohl Tiere als auch Pflanzen.

Die Entscheidung über die Aufnahme einer Art in die Unionsliste basiert auf nachweisgestützten Risikobewertungen, die einheitlich für die gesamte EU durchgeführt werden. Zu den Kriterien gehören die Gebietsfremde der Art, ihre Fähigkeit zur dauerhaften Etablierung und Ausbreitung in der EU sowie die erwarteten erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Artenvielfalt.

Übersicht der verbotenen Pflanzen ohne wild lebenden Nachweis

Von den 38 gelisteten Pflanzenarten sind 21 Arten als „Fehlend“ gekennzeichnet, was bedeutet, dass sie bisher noch nicht wildlebend in Deutschland nachgewiesen wurden. Dazu zählen beispielsweise die Weidenblatt-Akazie, die Blaustängelige Besensegge und der Chinesische Talgbaum. Diese Arten waren bisher entweder noch nicht in Deutschland zu finden oder wurden nur selten zum Kauf angeboten.

Übersicht der verbotenen Pflanzen mit wild lebenden Nachweis

Insgesamt 10 der 38 gelisteten Pflanzenarten gelten als etabliert und kommen bereits wildlebend in Deutschland vor. Dazu gehören unter anderem der Götterbaum, das Drüsige Springkraut und der Japanische Hopfen. Eine vollständige Beseitigung dieser bereits verbreiteten invasiven Pflanzenarten ist oft nicht mehr möglich, aber durch das Verbot kann zumindest die weitere Ausbreitung eingedämmt werden.

Zusätzlich zu den etablierten Arten gibt es noch 5 Arten, die als „Einzelfunde“ gekennzeichnet sind, sowie 3 Arten, die als „Unbeständig“ gelten. In Österreich kommen insgesamt 27 der gelisteten Arten vor, davon 11 Pflanzen.

Status Anzahl der Arten Prozentanteil
Etabliert 10 26,3%
Fehlend 21 55,3%
Einzelfunde 5 13,2%
Unbeständig 3 7,9%

Anden-Pampasgras (Cortaderia jubata) im Fokus

Das Anden-Pampasgras (Cortaderia jubata), auch bekannt als Purpur-Pampasgras, ist ein invasives Gras, das ursprünglich aus Südamerika stammt. Seit dem frühen 19. Jahrhundert wurde es in Europa als attraktives Ziergras kultiviert. Doch aufgrund seiner unkontrollierten Ausbreitung und der Verdrängung heimischer Arten steht es seit 2019 auf der EU-Verbotsliste.

Invasive Gräser wie das Anden-Pampasgras können erhebliche negative Auswirkungen auf die Biodiversität haben, indem sie einheimische Pflanzenarten verdrängen und Ökosysteme beeinträchtigen. In der gesamten EU schätzen Experten, dass rund 12.000 gebietsfremde Arten existieren, von denen etwa 15 % als invasiv eingestuft werden.

Herkunft und Verbreitung des Anden-Pampasgrases

Das Anden-Pampasgras stammt ursprünglich aus den Hochlagen der südamerikanischen Anden. Es wurde im 19. Jahrhundert als dekoratives Ziergras nach Europa eingeführt und in Gärten und Parks angepflanzt. Aufgrund seiner Anpassungsfähigkeit und schnellen Vermehrung konnte es sich in vielen Regionen Europas etablieren und unkontrolliert ausbreiten.

Gründe für das Verbot von Cortaderia jubata

Das Verbot des Anden-Pampasgrases basiert auf seiner Einstufung als invasive Art. Es kann sich schnell vermehren, große Bestände bilden und einheimische Pflanzen verdrängen. Dadurch verändert es Lebensräume und beeinträchtigt die natürliche Biodiversität. Seit 2018 steht Cortaderia jubata auf der EU-Liste der invasiven Arten und darf weder gehandelt noch angebaut werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Pampasgräser verboten sind. Die in Deutschland angebotenen Sorten sind meist Cortaderia selloana, die weiterhin erlaubt bleiben. Gartenbesitzer sollten beim Kauf von Ziergräsern darauf achten, keine invasiven Arten wie das Purpur-Pampasgras zu erwerben, um die heimische Flora zu schützen.

Mögliche Konsequenzen bei Verstößen gegen das Verbot

Gartenbesitzer, die unwissentlich eine verbotene Pflanze angebaut haben, müssen nicht sofort mit Strafen rechnen. Allerdings kann es sein, dass sie die Pflanze auf eigene Kosten entfernen müssen, wenn der Verstoß bemerkt wird. Bei absichtlichen Verstößen gegen das Verbot können jedoch Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Insgesamt sind 40 Pflanzen auf der EU-Liste aufgeführt, die nicht angebaut werden dürfen, um die Ökosysteme zu schützen. 22 dieser Pflanzen wurden bereits in Deutschland in freier Wildbahn nachgewiesen. Bei den restlichen 19 Arten kann eine Ausbreitung noch verhindert werden, da sie bisher nicht als wildwachsende Art in Deutschland gesichtet wurden.

Der Anbau von vier Pflanzenarten in Deutschland fällt unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Verstöße gegen das BtMG können eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen, insbesondere wenn der Anbau über den Eigenbedarf hinausgeht. Ab 2024 dürfen Erwachsene in Deutschland unter bestimmten Bedingungen bis zu drei Cannabispflanzen anbauen, die in einem abgezäunten Bereich für Minderjährige unzugänglich sein müssen. Nicht-psychoaktiver Hanf mit einem THC-Gehalt von unter 0,2% ist von diesen Regelungen ausgenommen.

Neben strafrechtlichen Konsequenzen können invasive Arten, die Schäden auf Nachbargrundstücken verursachen, auch zu zivilrechtlichen Haftungsansprüchen führen. Die Entfernung verbotener Pflanzen und die Beseitigung möglicher Schäden gehen dabei zu Lasten des Verursachers.

Kategorie Anzahl Pflanzen Konsequenzen bei Verstößen
EU-Liste verbotener Pflanzen 40 Bußgelder bis 50.000 €, Entfernung auf eigene Kosten
Davon in Deutschland wildwachsend 22 Ausbreitung muss eingedämmt werden
Davon in Deutschland noch nicht wildwachsend 19 Ausbreitung kann noch verhindert werden
Pflanzen unter BtMG 4 Freiheitsstrafe bis 5 Jahre, Geldstrafe

Alternativen zum Anden-Pampasgras für den Garten

Für Gartenbesitzer, die nach Alternativen zum verbotenen Anden-Pampasgras suchen, gibt es eine Vielzahl von heimischen Pflanzen, die nicht nur ästhetisch ansprechend sind, sondern auch einen wertvollen Beitrag zur Biodiversität leisten. Eine ökologische Gartengestaltung mit einheimischen Arten fördert nicht nur die Insektenfreundlichkeit, sondern schafft auch ein natürliches Gleichgewicht im Garten.

Empfehlungen für nicht-invasive Ziergräser

Statt auf exotische, potenziell invasive Gräser wie das Anden-Pampasgras zu setzen, lohnt es sich, einheimische Alternativen zu wählen. Hier sind einige Empfehlungen für attraktive, nicht-invasive Ziergräser:

  • Reitgras (Calamagrostis x acutiflora)
  • Lampenputzergras (Pennisetum alopecuroides)
  • Rutenhirse (Panicum virgatum)
  • Federborstengras (Pennisetum orientale)

Diese heimischen Gräser bieten nicht nur eine ansprechende Optik, sondern sind auch an das hiesige Klima angepasst und erfordern weniger Pflege als exotische Arten.

Tipps zur Gestaltung eines naturnahen Gartens

Ein naturnaher Garten, der auf heimische Pflanzen setzt, bietet nicht nur Lebensraum für Insekten und Vögel, sondern trägt auch zum Erhalt der Biodiversität bei. Hier sind einige Tipps zur Gestaltung eines ökologischen Gartens:

  1. Wählen Sie standortgerechte, einheimische Pflanzen, die an die Bodenbeschaffenheit und das Klima angepasst sind.
  2. Schaffen Sie vielfältige Strukturen mit Hecken, Sträuchern und Blühpflanzen, um unterschiedlichen Tierarten Nahrung und Unterschlupf zu bieten.
  3. Verzichten Sie auf den Einsatz von Pestiziden und Herbiziden, um das natürliche Gleichgewicht zu fördern.
  4. Integrieren Sie Wasserstellen wie Vogeltränken oder kleine Teiche, die Insekten und Vögeln als Trinkquelle dienen.

Mit diesen Maßnahmen schaffen Sie nicht nur einen ästhetisch ansprechenden Garten, sondern leisten auch einen wertvollen Beitrag zum Schutz der heimischen Flora und Fauna.

Bedeutung des Verbots für Gartenbesitzer und Händler

Das Verbot invasiver Pflanzenarten durch die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 hat weitreichende Auswirkungen auf Gartenbesitzer und Händler. Seit 2015 wurden schrittweise über 40 invasive Pflanzenarten auf die Unionsliste gesetzt, um die Biodiversität zu schützen. Gartenbesitzer müssen sich bewusst sein, welche Pflanzen sie in ihren Gärten kultivieren dürfen und welche verboten sind.

In heimischen Gartencentern und Baumärkten dürfen keine gelisteten Pflanzen mehr angeboten werden. Händler sind verpflichtet, sicherzustellen, dass sie keine verbotenen Arten vertreiben. Bestände, die vor dem Verbot vorhanden waren, dürfen noch zwei Jahre lang abverkauft werden, wobei im ersten Jahr auch der Verkauf an private Halter zulässig ist.

Online-Handel mit Pflanzen

Auswirkungen auf den Handel mit exotischen Pflanzen

Der Online-Handel mit exotischen Pflanzen und Saatgut ist von dem Verbot ebenfalls betroffen. Verbraucher müssen beim Kauf von Pflanzen über das Internet besonders vorsichtig sein und sich vorab informieren, ob die gewünschte Art auf der Verbotsliste steht. Einige der gelisteten Pflanzen, wie das Anden-Pampasgras (Cortaderia jubata), waren beliebt in Gärten und sind nun nicht mehr erlaubt.

Verantwortung der Verbraucher beim Pflanzenkauf

Verbraucher tragen eine Mitverantwortung, sich über verbotene Arten zu informieren und bewusst einzukaufen. Ein bewusster Konsum beim Pflanzenkauf ist entscheidend, um die Ausbreitung invasiver Arten zu verhindern. Gartenbesitzer sollten auf alternative, nicht-invasive Pflanzen zurückgreifen, die ähnliche ästhetische Qualitäten bieten, aber keine Gefahr für die einheimische Biodiversität darstellen.

Insgesamt erfordert das Verbot invasiver Pflanzen ein Umdenken bei Gartenbesitzern und Händlern. Durch die Zusammenarbeit von Verbrauchern, Gartencentern und Online-Händlern kann die Umsetzung der EU-Verordnung gelingen und ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Biodiversität geleistet werden.

Maßnahmen zur Eindämmung bereits verbreiteter invasiver Arten

Trotz des EU-Verbots für invasive Pflanzen wie das Anden-Pampasgras stellen bereits weit verbreitete gebietsfremde Arten eine große Herausforderung dar. In vielen Fällen ist eine vollständige Beseitigung nicht mehr möglich. Stattdessen setzt die EU-Verordnung auf gezielte Managementmaßnahmen, um zumindest lokal größere Schäden von der Natur abzuwenden.

Besonders in Naturschutzgebieten und sensiblen Ökosystemen ist die Bekämpfung invasiver Pflanzen von großer Bedeutung. Viele Naturschutzverbände engagieren sich daher in der lokalen Bekämpfung problematischer Arten wie dem Drüsigen Springkraut, um die heimische Pflanzenwelt zu schützen und den Artenschutz zu fördern.

Die Schweiz gibt beispielsweise jährlich rund 11 Millionen Euro für die Bekämpfung invasiver Pflanzen aus und hat seit 2008 eine Bekämpfungspflicht für problematische Arten eingeführt. Ab dem 1. September 2023 dürfen Gärtnereien in der Schweiz bestimmte invasive Pflanzen, darunter Kirschlorbeer und Blauglockenbaum, nicht mehr verkaufen, verschenken oder importieren.

Derzeit gibt es in der Schweiz etwa 200 invasive Pflanzenarten unter insgesamt 1.300 gebietsfremden Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Experten gehen davon aus, dass die Anzahl invasiver Pflanzenarten in Zukunft weiter steigen könnte, was die Dringlichkeit von Eindämmungsmaßnahmen unterstreicht.

Auch die EU-Liste invasiver Arten wurde in den letzten Jahren kontinuierlich erweitert. Von ursprünglich 37 Arten im Jahr 2016 umfasst die Liste mittlerweile 88 Tier- und Pflanzenarten, von denen mindestens 46 wildlebend in Deutschland vorkommen. Für einige Arten, wie die Muschelblume, den Zebra-Killifisch und den Krallenfrosch, gilt die Listung erst ab dem 2. August 2024, für den Rundblättrigen Baumwürger sogar erst ab dem 2. August 2027.

Insgesamt sind in Deutschland mindestens 168 Tier- und Pflanzenarten bekannt, die nachweislich negative Auswirkungen haben oder haben könnten. In der gesamten EU gehen Experten von rund 12.000 gebietsfremden Arten aus, von denen etwa 15 Prozent als invasiv eingestuft werden. Um die heimische Biodiversität zu schützen, sind daher konsequente Managementmaßnahmen und eine verstärkte lokale Bekämpfung invasiver Arten unerlässlich.

EU verbotene Pflanzen Pampasgras: Hintergründe und Ziele der Verordnung

Die Europäische Union hat mit der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 einheitliche Regeln für den Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten festgelegt, um die Biodiversität und Ökosysteme zu schützen. Die Verordnung trat am 1. Januar 2015 in Kraft und gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten.

Die sogenannte „Unionsliste“ umfasst aktuell 88 Arten (Stand 2023), die als invasiv gelten und deren Einfuhr, Haltung, Zucht, Transport, Erwerb und Freisetzung verboten sind. Darunter befinden sich Pflanzen, Wirbellose und Wirbeltiere. Die Liste wurde seit ihrer Einführung mehrfach erweitert, zuletzt am 2. August 2022.

Schutz der einheimischen Flora und Fauna

Ein wichtiges Ziel der Verordnung ist es, die einheimische Flora und Fauna vor den negativen Auswirkungen invasiver Arten zu schützen. Invasive Pflanzen können sich unkontrolliert ausbreiten, heimische Arten verdrängen und so die Biodiversität gefährden. Zu den besonders problematischen Pflanzen in Deutschland zählen beispielsweise das Drüsige Springkraut, der Japanische Staudenknöterich und die Kanadische Goldrute.

Invasive Pflanzen

  • 7 spezifische Baum- und Straucharten
  • 5 Kletterpflanzen
  • 12 Staudenarten
  • 11 Wasserpflanzen

Europaweit einheitliche Regelungen zum Umgang mit invasiven Arten

Die Verordnung schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Prävention, Früherkennung und das Monitoring invasiver Arten. Artikel 7 beinhaltet Transport-, Handels- und Besitzverbote, während Artikel 16 die Meldepflicht für Arten in einer frühen Invasionsphase regelt. Für weit verbreitete Arten sind gemäß Artikel 19 Managementmaßnahmen festzulegen.

Artikel Inhalt
Artikel 7 Transport-, Handels- und Besitzverbote für invasive Arten
Artikel 16 Meldepflicht für Arten in einer frühen Invasionsphase
Artikel 19 Festlegung von Managementmaßnahmen für weit verbreitete Arten

Durch die Etablierung von Mindeststandards sollen Prävention, Früherkennung und Monitoring invasiver Arten EU-weit verbessert werden. So können grenzüberschreitende Probleme effektiver angegangen und die Auswirkungen auf die Biodiversität minimiert werden.

Rolle der Gartenbesitzer bei der Umsetzung des Verbots

Gartenbesitzer spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung des Verbots invasiver Pflanzenarten. Durch bewusste Entscheidungen bei der Pflanzenauswahl und eine nachhaltige Gartengestaltung können sie aktiv zum Schutz der heimischen Biodiversität beitragen. Es ist wichtig, dass sich Gartenbesitzer über die Problematik invasiver Arten informieren und Verantwortung für ihre Gärten übernehmen.

In Deutschland sind mindestens 168 Tier- und Pflanzenarten bekannt, die negative Auswirkungen auf das Ökosystem haben oder haben könnten. Auf der EU-weiten Verbotsliste stehen mittlerweile 88 Tier- und Pflanzenarten, von denen mindestens 46 direkt in Deutschland vorkommen. Wer Pflanzen wie den Götterbaum oder die Riesenbärenklau ohne Genehmigung pflanzt, kann mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro belegt werden.

Bewusstsein für die Problematik invasiver Arten schaffen

Um das Verbot erfolgreich umzusetzen, ist Aufklärung ein zentraler Aspekt. Gartenbesitzer sollten sich über die Auswirkungen invasiver Arten auf heimische Ökosysteme informieren und lernen, wie sie durch eine ökologisch verträgliche Pflanzenauswahl einen Beitrag zum Naturschutz leisten können. Hier einige Fakten, die das Bewusstsein schärfen:

  • Die Kosten, die durch invasive Arten in der EU entstehen, belaufen sich auf insgesamt 392 Milliarden Euro.
  • Die Ambrosia produziert bis zu einer Milliarde Pollenkörner, was zu langen Heuschnupfen-Saisons führt.
  • Die giftigste Pflanze Europas, der Eisenhut (Aconitum napellus), kann bereits in geringen Mengen zu schweren Vergiftungssymptomen führen.

Durch die Wahl heimischer, nicht-invasiver Pflanzen und eine naturnahe Gartenbewirtschaftung können Gartenbesitzer aktiv zum Erhalt der biologischen Vielfalt beitragen. Eine verantwortungsvolle Gartengestaltung liegt im Interesse von Mensch und Umwelt und trägt dazu bei, das Verbot invasiver Arten erfolgreich umzusetzen.

Fazit

Die EU-Verordnung zu invasiven Arten ist ein bedeutender Schritt zum Schutz der heimischen Ökosysteme und der Artenschutz. Durch das Verbot problematischer Pflanzen wie dem Anden-Pampasgras soll deren unkontrollierte Ausbreitung eingedämmt werden. Obwohl es Diskussionen über die Notwendigkeit und den bürokratischen Aufwand solcher Regelungen gibt, zeigt die öffentliche Debatte eine wachsende Zustimmung für die Bekämpfung invasiver Arten.

Verbraucher und Gartenbesitzer tragen eine große Verantwortung bei der Umsetzung des Verbots. Es ist wichtig, sich über verbotene Arten zu informieren und beim Kauf von Pflanzen verantwortungsvoll zu handeln. Im eigenen Garten sollte man auf heimische, insektenfreundliche Alternativen setzen und so einen Beitrag zu einem naturnahen Garten leisten.

Neben den EU-Regelungen zu invasiven Arten gibt es in Deutschland auch das Betäubungsmittelgesetz, das den Anbau bestimmter Pflanzen wie Coca, Salvia Divinorum und Schlafmohn verbietet oder einschränkt. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen. Ab April 2024 wird jedoch der private Anbau von Cannabis für Erwachsene zum Eigenkonsum erlaubt sein.

Insgesamt zeigt sich, dass der Schutz der Biodiversität und die Eindämmung invasiver Arten eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Nur durch das Zusammenspiel von gesetzlichen Regelungen, Verbraucherverantwortung und einem Bewusstsein für die Problematik kann es gelingen, die heimischen Ökosysteme langfristig zu erhalten und zu schützen.

FAQ

Warum hat die EU bestimmte Pflanzenarten verboten?

Die EU hat bestimmte invasive, gebietsfremde Pflanzenarten verboten, um die heimische Biodiversität zu schützen. Diese Arten können sich unkontrolliert ausbreiten und dabei einheimische Pflanzen verdrängen.

Welche Pflanzen stehen auf der Unionsliste der verbotenen Arten?

Die Unionsliste umfasst über 40 invasive Pflanzenarten, darunter Arten ohne Nachweis in Deutschland wie die Weidenblatt-Akazie, die Blaustängelige Besensegge und der Chinesische Talgbaum, sowie Arten mit Nachweis wie der Götterbaum, das Drüsige Springkraut und der Japanische Hopfen.

Warum ist das Anden-Pampasgras (Cortaderia jubata) verboten?

Das aus Südamerika stammende Anden-Pampasgras steht seit 2019 auf der EU-Verbotsliste, da es sich unkontrolliert ausbreiten und heimische Arten verdrängen kann. Andere Pampasgras-Sorten wie Cortaderia selloana sind weiterhin erlaubt.

Was passiert, wenn Gartenbesitzer unwissentlich eine verbotene Pflanze angebaut haben?

Gartenbesitzer müssen nicht direkt mit Strafen rechnen, allerdings kann es sein, dass sie die Pflanze auf eigene Kosten entfernen müssen, wenn der Verstoß bemerkt wird.

Welche Alternativen gibt es zum Anden-Pampasgras für den Garten?

Statt auf exotische, potenziell invasive Arten zu setzen, empfiehlt es sich, bei der Gartengestaltung auf heimische Pflanzen zurückzugreifen. Für einen naturnahen Garten eignen sich beispielsweise einheimische Gräser und Stauden, die an den Standort angepasst sind und auch Vorteile für Insekten und Vögel bieten.

Worauf müssen Gartenbesitzer und Händler beim Kauf von Pflanzen achten?

Während in heimischen Baumärkten und Gärtnereien keine verbotenen Pflanzen angeboten werden, ist beim Online-Kauf von Pflanzen und Saatgut Vorsicht geboten. Verbraucher und Händler tragen eine Mitverantwortung, sich über verbotene Arten zu informieren und bewusst einzukaufen.

Was sind die Hintergründe und Ziele der EU-Verordnung zu invasiven Arten?

Die EU-Verordnung zielt darauf ab, die Auswirkungen gebietsfremder Arten auf die Biodiversität zu begrenzen. Durch einheitliche Mindeststandards sollen Prävention, Früherkennung und Monitoring EU-weit verbessert werden. Neben Pflanzen sind auch zahlreiche Tierarten gelistet.

Wie können Gartenbesitzer zum Schutz der biologischen Vielfalt beitragen?

Gartenbesitzer können durch die bewusste Auswahl heimischer, nicht-invasiver Pflanzen einen wichtigen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt leisten. Aufklärung über die Problematik gebietsfremder Arten und ökologisch verträgliche Alternativen sind dabei zentral.